Negative SEO
Negative SEO umschreibt Maßnahmen die getroffen werden, um zur Abwertung von Websites in den SERPs der Suchmaschinen zu führen.
Wie funktioniert Negative SEO?
Nach dem heutigen Verständnis der negativen Suchmaschinenoptimierung wird diese eher im Bezug auf Wettbewerber vorgenommen. Bis vor einigen Jahren war es allerdings Gang und Gebe, dass Website-Betreiber selbst für ihre Domain von Linkfarmen oder Cloaking Gebrauch gemacht haben. Diese Methoden werden mittlerweile aber von den Suchmaschinen durch Rankingverluste oder eine Entfernung aus dem Index abgestraft.
Genau aus diesem Grund nutzen Mitbewerber oft diese unlautere Methode, um sich selbst bessere Chancen auf ein gutes Ranking zu sichern.
Welche Taktiken es gibt
Es gibt unterschiedliche Methoden, Negative SEO zu betreiben. Eine oft verbreitete ist das Spamming. Hier werden die Backlinks der zu schadenden Website auf Linkfarmen, in Foren oder Blogs gesetzt. Diese enthalten im schlimmsten Fall immer den gleichen Ankertext und die gleiche Ziel-URL. Beliebte Anlaufstellen der Negative SEO-Betreiber sind Seiten mit pornografischen Inhalten, unseriösen Krediten oder solche, die oft mit Worten wie ‚Betrug‘ in Verbindung geraten. Lokalisieren Google und Co. auf solchen Websites Backlinks, so werden die Zielseiten abgestraft.
Eine weitere effektive (aber sehr aufwendige) Methode ist das Verbreiten von Duplicate Content im World Wide Web. Hier werden von der zu schädigenden Website Inhalte kopiert und auf anderen Seiten verteilt.
Technisch affine Negative SEO-Betreiber greifen im Härtefall sogar zum Hacken der Website. Hier wird das nofollow- und noindex-Attribut auf der Website des Mitbewerbers eingefügt, um so ein Crawlen zu verhindern.
Rechtlicher Stand
Natürlich ist das Betreiben von Negative SEO strafbar. Wie so oft im Internet ist es aber sehr schwer, die Täter auch ausfindig zu machen. Kann dieser aber ermittelt werden, so kann das Strafmaß bis zum Gefängnis reichen. Im eCommerce beispielsweise können die aus unlauteren Maßnahmen entstandene Absatzverluste zu einer zivilrechtlichen Klage oder auch zu Schadensersatzzahlungen führen.