Amazon verabschiedet sich von der Preisparitätsklausel

28.08.2013 von Jens Martin Baumgartner

amazon_marktplatz_blog_logoAmazon kontrolliert ein Viertel des deutschen Versandhandels. 2012 erwirtschaftete der Online-Riese hierzulande einen Umsatz von knapp 6,8 Milliarden Euro.
Amazon ist somit einer der größten Marktplätze, auf dem Online-Händler ihre Waren anbieten können. Es gibt kaum noch ein Produkt, welches man nicht bei Amazon käuflich erwerben kann. Sowohl der Online-Riese als auch Online-Händler ziehen Vorteile aus der Symbiose. Unternehmen profitieren von der enormen Reichweite und brauchen noch nicht mal einen eigenen Shop für das Vertreiben ihrer Produkte im Internet. Amazon hingegen erweitert ohne Warenrisiko sein Produktportfolio und steigert seinen Umsatz über die Provisionsabrechnung.
Perfekt, wären da nicht die zum Teil zu hohen Provisionen, die Amazon verlangt und die Preisparitätsklausel.
Das zweitgrößte deutsche Aktionshaus hood.de ging Ende letzten Jahres gerichtlich, wegen dieser Klausel, gegen Amazon vor. Kurz danach schaltete sich auch das Bundeskartellamt ein und gab bekannt, dass im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren, die Auswirkungen der der von Amazon.de praktizierten Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler geprüft wird. Doch bevor eine Entscheidung gefallen ist, hat Amazon die Paritätsklausel offenbar aus eigenen Antrieb abgeschafft.

Was versteht man unter der Preisparitätsklausel?

Bei der Klausel handelt es sich um ein Verbot für alle Online-Händler, die ihre Produkte über den Amazon Marketplace vertreiben, ihre Angebote an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten.

Die Preisparitätsklausel war seit 2010 Bestandteil der AGB für die Teilnahme an Amazon Marketplace. Der Online Versandhändler führte diese Klausel ein, da Unternehmen in der Vergangenheit auf Amazon höhere Preise verlangten, als auf anderen Online-Marktplätzen oder im eigenen Shop, um die zum Teil hohen Provisionen die der Versandhändler verlangt wieder auszugleichen.

Verlierer der Preisparitätsklausel

Da Amazon seinen Händlern für den Verkauf von Produkten 7-35% vom Verkaufspreis als Verkaufsprovision in Rechnung stellt, führte dies dazu, dass Anbieter, die auf Amazon Waren anbieten, auch in anderen Vertriebskanälen ihre Preise zukünftig anheben mussten.

Gründer und Geschäftsführer von Hood.de, Ryan Hood äußerte sich dazu wie folgt:

„Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein und verkauft dieses Preisdiktat dann noch als Kundenvorteil, während gleichzeitig die Preise durch hohe Gebühren nach oben getrieben werden. Klarer Verlierer ist nicht nur der Händler, sondern auch der Kunde, da er auch dann indirekt Amazons Verkaufsprovision zahlen muss, wenn er gar nicht über Amazon kauft. Langfristig würde dies zu steigenden Preisen in allen Onlinevertriebskanälen zu Gunsten Amazon führen.“

Preisparitätsklausel Adé?

Nicht ganz ein Jahr später lenkt Amazon anscheinend ein und schafft die Preisparitätsklausel für seine Händler ab. Auch wenn die Preisparitätsklausel inzwischen aus den AGB entfernt wurden, ist die Amazon-Hilfeseite zur Preisparität noch online. Diese dürfte inzwischen jedoch veraltet sein, denn, wie der Blog Wortfilter berichtet, hat der Amazon-Support in Bratislava auf die Nachfrage eines Online-Händlers bestätigt, dass die Preisparität abgeschafft wurde. In den AGB weiterhin verankert bleibt jedoch die Klausel zur Serviceparität.

Nach neusten Informationen von Internetworld.de nahm das Bundeskartellamt heute Morgen zu der Annahme, Amazon schaffe die Preisparitätsklausel Stellung und bestätigte: „Amazon habe dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen“.

Möge der Preiskampf beginnen

Damit ist der ist der Kampf um die besten Preise nun auf allen Vertriebskanälen eröffnet. Inwiefern sich das dann auf den Umsatz von Amazon auswirkt bleibt abzuwarten. Für den Online-Händler bedeutet dass Produkte nun auch zu besseren Konditionen auf anderen Plattformen und im eigenen Shop anbieten zu können. Dennoch bleibt Amazon Marketplace einer der wichtigsten Vertriebskanäle für Online-Händler, allerdings jetzt mit einem besseren Beigeschmack.

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Jens Martin Baumgartner