Online-Shops: Neue Regelungen ab 1. August 2012

05.05.2012 von Simon Lindner

Die Bundesregierung unternimmt einen weiteren Versuch, die sogenannten „Abofallen“ aus Online-Shops zu verbannen. Die vielzitierte „Button-Lösung“ beinhaltet jedoch mehr als nur das Umbenennen des finalen Links zum Bestellabschluss.

Ab dem 1. August 2012 muss zumindest am Ende des Kaufprozesses klar erkennbar sein, dass der Kunde eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Hier kann man sich wohl von dem kursierenden, arg sperrigen Vorschlag „Zahlungspflichtig bestellen“ verabschieden, denn der Titel „Kaufen“ genügt um ein finanzielles Geschäft anzuzeigen. „Bestellung absenden“, wie es heute in vielen Shops zu sehen ist, genügt allerdings ausdrücklich nicht mehr. Hinzu kommt, dass dem Kunden alle relevanten Informationen präsentiert werden müssen, bevor er dir Chance hat, die Bestellung abzuschließen. Ein über den AGB oder der Widerrufsbelehrung angebrachter Button wird zum Abmahngrund.

Hinzu kommen einige weitere Vorschriften, die unter anderem festlegen, welche Informationen dem Kunden bereits bei Beginn des Bestellprozesses angezeigt werden müssen, welcher nach einem BGH-Urteil bereits anfängt, wenn der Artikel im Warenkorb landet. Vor allem in älteren Shop-Systemen sind derartige Änderungen oft so kostenintensiv, dass parallel ein Relaunch erwogen werden sollte. Im Gegensatz zu den rechtlich geforderten Änderungen kostet dieser nicht nur Geld, sondern refinanziert sich im Nachhinein durch höhere Suchmaschinensichtbarkeit und geringeren Zeit- und Personalaufwand.

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Simon Lindner